ᐅ Tantieme: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Was sind Tantiemen?
  • Unterschied zu Provision und Honorar
  • Berechnung der Tantieme – Beispiel: Die angemessene Gewinntantieme beim Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Steuer - Tantieme versteuern
  • FAQ zur Tantieme im Arbeitsrecht
  • Was ist eine Tantieme?
  • Wie wird die Tantieme berechnet?
  • Wer hat Anspruch auf eine Tantieme?
  • Wie hoch darf die Tantieme sein?
  • Muss die Tantieme versteuert werden?
  • Kann die Tantieme zurückgefordert werden?
  • Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Tantieme und einem Bonus?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn die Tantieme nicht ausgezahlt wird?

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Tantieme (© BillionPhotos.com - Fotolia.com )

Eine Tantieme ist eine variable Vergütung, die in Unternehmen an Gesellschafter oder auch Arbeitnehmer sowie an Kulturschaffende ausgezahlt wird, um diese anteilig am Erfolg des Unternehmens beziehungsweise ihrer Werke zu beteiligen. Ein solcher Anspruch entsteht allein durch vertragliche Vereinbarung, wonach sich letztlich auch Höhe und Fälligkeit richten. In aller Regel unterliegen sie der Lohnsteuer, zumindest soweit nicht eine andere Art als die Gewinntantieme vereinbart wurde.

Was sind Tantiemen?

Der Begriff stammt aus dem französischen tantième und beschreibt einen „prozentualen Teil von etwas“. Dementsprechend umfassen Tantiemen solche variable Vergütungen, die sich aus einem bestimmten Teil des Gewinns errechnen lassen, und als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten.

Tantieme werden zweierlei verwendet; zum einen bei Kulturschaffenden und zum anderen in Unternehmen:

  • Kulturschaffende erhalten über Tantiemen an den Einnahmen, die ihre Werke erzeugen, eine Beteiligung an den entsprechenden Gewinn. Kulturschaffende sind dabei etwa Künstler, Musiker und Komponisten, Autoren, Schriftsteller und Journalisten sowie Designer.
    Daneben fallen aber auch die Auszahlungen durch die Gema oder der Vergütungsgesellschaft Wort an die bei ihr angemeldeten Künstler unter den Begriff der Tantieme.
  • In Unternehmen werden beispielsweise die Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder auch die leitenden Angestellten anteilig am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, das Unternehmen zum Erfolg zu führen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Tantieme gibt es jedoch nicht, sodass es stets einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung bedarf. Besteht eine solche Absprache, so kann sie nicht ausgesetzt werden. Deshalb ist beispielsweise eine vertragliche Klausel dann unzulässig, wenn sie die Freiwilligkeit der Auszahlung von Tantiemen regelt.

Umsatztantiemen

In aller Regel sind Tantiemen an den Gewinn gebunden, das heißt je höher der Gewinn, desto höher die Tantieme (Gewinntantieme).

Daneben gibt es die Möglichkeit Umsatztantiemen zu vereinbaren, die sich an dem Umsatz des Unternehmens richten. Diese nicht ganz unumstrittene Möglichkeit birgt das Risiko, dass ein hoher Umsatz nicht zwingend auch einen hohen Gewinn meint. Wird also beispielsweise eine Umsatztantieme an einen Geschäftsführer ausgezahlt, der auch Anteilseigner am Unternehmen ist, so geht das Finanzamt regelmäßig zunächst erst einmal davon aus, dass diese Tantieme maßgeblich der Steuervermeidung und nicht der Anerkennung der persönlichen Leistung dienen soll. In diesem Zusammenhang wird oftmals von einer verdeckten Gewinnausschüttung gesprochen.

JuraForum.de-Tipp: Umsatztantiemen werden zwar in Ausnahmefällen vom Finanzamt anerkannt, dennoch ist nicht ratsam diese zu vereinbaren. Zugegebenermaßen unterliegen auch Gewinntantieme strengen formalen Kriterien, um anerkannt zu werden, allerdings sind diese im Regelfall ohne weiteres erfüllt.

Ermessenstantieme

Ferner gibt es Ermessenstantiemen, bei denen deren Höhe nicht an einen vertraglich festgelegten Prozentsatz gebunden ist, sondern vom Auszahlenden nach eigenem Ermessen vergeben wird. Dies hat den Vorteil, dass so besonders effektive Arbeitnehmer belohnt werden können. Allerdings geht damit der Nachteil einher, dass für den Empfänger eine Rechtsunsicherheit besteht, denn die Auszahlungskriterien sind nicht objektiv messbar. Deshalb ist nie völlig klar, wer in welcher Höhe die zusätzlichen Einkünfte erhält.

Garantierte Tantieme

Schließlich gibt es noch garantierte Tantiemen, bei denen dem Empfänger ein Mindestwert zugesichert bekommt, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn (oder auch Umsatz). Liegt die vom Gewinn (Umsatz) berechnete Tantieme über diesen Mindestwert, wird grundsätzlich die errechnete Tantieme ausgezahlt.

Unterschied zu Provision und Honorar

Dieses Vergütungsmodell ist stets von der Provision und dem Honorar zu unterscheiden, denn diese richten sich an einen Geschäftsabschluss, während sich Tantieme am Ergebnis des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils beziehungsweise an den Einnahmen, die das Werk erzeugt, orientiert.

Höhe & Berechnungsgrundlage

Höhe, Fälligkeit und Berechnungsgrundlage müssen vertraglich geregelt sein.

Tantieme dürfen jedoch nicht mehr als 50 Prozent des Gewinns ausmachen. Anderenfalls geht das Finanzamt automatisch von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Dies insbesondere, wenn der Empfänger Anteilseigner des Unternehmens ist. Diese 50 Prozent des Gewinns dürfen auch dann nicht überschritten werden, wenn mehrere Personen einen vertraglichen Anspruch auf Tantieme haben.

Daneben sollten die Tantiemen nicht mehr als 25Prozent des Gehalts ausmachen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Finanzamt diese Tantiemen nicht anerkennt. Denn höhere Beträge werden nur ausnahmsweise akzeptiert, etwa wenn sich das Unternehmen noch in der Gründungsphase befinden oder eine finanziell kritische Phase durchläuft.

Im Regelfall werden die Tantiemen in der Zeit der Erstellung der Jahresbilanz ausgezahlt, denn erst zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, wie hoch die Zahlungen im betreffenden Jahr ausfallen. Zur Berechnungsgrundlage wird der jährliche Reingewinn herangezogen. Dabei ist allein auf die Unternehmen aufgestellte Handelsbilanz und nicht auf die hiervon abweichende Steuerbilanz abzustellen.

JuraForum.de-Tipp: Freilich steht dem Empfänger dann nur eine entsprechende anteilige Auszahlung zu, wenn dieser nicht das ganze Jahr über für das Unternehmen tätig gewesen ist, etwa weil er während eines Kalenderjahres ein- oder ausgetreten ist.

Ist der Empfänger ein Arbeitnehmer, und war dieser während des gesamten Geschäftsjahres arbeitsunfähig krank, so entfällt für ihn nicht nur der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern damit grundsätzlich auch der Anspruch auf Tantieme, zumindest soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. In jedem Fall hat hat er einen Abrechnungs- und Auskunftsanspruch gegen seinen Arbeitgeber.

Berechnung der Tantieme – Beispiel: Die angemessene Gewinntantieme beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Sachverhalt

Zunächst wird für einen Geschäftsführer eine angemessene Gesamtvergütung festgelegt. In diesem Beispiel soll der Gesellschafter-Geschäftsführer 200.000 Euro Gehalt im Jahr erhalten bei 2,5 Mio Jahresumsatz. Insoweit wird ein Festgehalt i.H.v. 100.000 Euro und eine Gewinntantieme i.H.v. 100.000 Euro vereinbart. Der durchschnittlich erzielbare Jahresüberschuss vor Abzug der Tantieme und der ertragsabhängigen Steuern wird mit 600.000 Euro angenommen.

Rechtliche Bewertung

Die angemessene Gewinntantieme beträgt nach der 75/25-Regel (75% Festgehalt 25% Tantieme)zunächst 25% von 200.000 Euro, mithin nur 50.000 Euro, so dass man von 50.000 Euro verdeckter Gewinnausschüttung ausgehen könnte, weil 100.000 Euro Tantieme gezahlt werden sollen. Ist das Gehalt insgesamt i.H.v. 200.000 Euro aber bei der Unternehmensgröße und dem Gewinn vor Steuern i.H.v. 600.000 Euro wie in diesem Fall angemessen, ist die Tantieme mit dem Festgehalt zum Jahresüberschuss in Relation zu setzen und darf davon nicht mehr als 50% übersteigen (vgl.BFH, Urteil v. 27.2.2003, Az. I R 46/01 und Urteil v. 4.6.2003, Az. I R 24/02). Dies ist hier nicht der Fall: 200.000 Euro sind weniger als 50% vom 600.000 Euro. Daher liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Steuer - Tantieme versteuern

Gewinntantieme, sei es an Kulturschaffende oder in einem Unternehmen tätige Gesellschafter beziehungsweise Arbeitnehmer, gehören steuerlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, und unterliegen deshalb der Lohnsteuer im Sinne vom Einkommenssteuergesetz (vgl. nur § 38 EStG).

Bei Umsatztantiemen, insbesondere an einen Geschäftsführer, der auch Anteilseigner am Unternehmen ist, besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung. Durch diese wird missbräuchlich die Körperschaftssteuer im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes [KStG] verkürzt. Liegt eine also eine solche verdeckte Gewinnausschüttung vor, so werden die Einkünfte des Geschäftsführers als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert.

Schließlich sind Tantiemen abziehbare Aufwendungen nach § 9 Nr. 1 KStG und werden bei Zahlung an den persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaf auf Aktien [KGaA] der Gewerbesteuer nach § 8 Nr. 4 GewStG hinzugerechnet.

JuraForum.de-Tipp: In aller Regel sind bei der Anerkennung von Tantiemen durch das Finanzamt auch die entsprechenden Grundsätze des Bundesministeriums der Finanzen zu beachten.

FAQ zur Tantieme im Arbeitsrecht

Was ist eine Tantieme?

Die Tantieme ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter gezahlt wird. Sie ist eine Sonderform der Bonuszahlung und wird üblicherweise einmal im Jahr ausgeschüttet. Anders als bei einem regulären Gehalt, hängt die Höhe der Tantieme von bestimmten Erfolgsfaktoren ab, die im Vorfeld vereinbart werden.

Wie wird die Tantieme berechnet?

Die Berechnung der Tantieme hängt von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Unternehmen unterschiedlich sein können. Typische Faktoren sind beispielsweise der Umsatz, der Gewinn oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die genauen Berechnungskriterien sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden.

Wer hat Anspruch auf eine Tantieme?

Nicht alle Mitarbeiter eines Unternehmens haben automatisch Anspruch auf eine Tantieme. Der Anspruch hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Position im Unternehmen oder der Erreichung bestimmter Ziele. In der Regel haben Mitarbeiter in Führungspositionen oder mit besonderen Verantwortungsbereichen Anspruch auf eine Tantieme.

Wie hoch darf die Tantieme sein?

Die Höhe der Tantieme ist nicht gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt jedoch einige rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. So darf die Tantieme beispielsweise nicht unverhältnismäßig hoch sein und muss in einem angemessenen Verhältnis zur Arbeitsleistung stehen. Auch eine Obergrenze für die Höhe der Tantieme kann vereinbart werden.

Muss die Tantieme versteuert werden?

Ja, die Tantieme ist wie ein reguläres Gehalt steuerpflichtig. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. So kann es beispielsweise sein, dass die Tantieme aufgrund der höheren Besteuerung in eine niedrigere Steuerklasse fällt als das reguläre Gehalt. Auch eine Trennung der Auszahlung in verschiedene Jahre kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Kann die Tantieme zurückgefordert werden?

Unter bestimmten Umständen kann die Tantieme zurückgefordert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer durch eine Pflichtverletzung den Erfolg des Unternehmens beeinträchtigt hat. Auch eine Rückforderung bei Fehlern in der Berechnung der Tantieme oder bei einer nachträglichen Änderung der Erfolgsfaktoren ist denkbar. Die genauen Rückforderungsbedingungen sollten im Vorfeld klar vereinbart werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Tantieme und einem Bonus?

Obwohl Tantieme und Bonus oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Begriffen. Während die Tantieme erfolgsabhängig ist und meistens nur an bestimmte Mitarbeitergruppen ausgezahlt wird, kann ein Bonus auch unabhängig von Erfolgen und an alle Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Ein weiterer Unterschied ist, dass die Tantieme üblicherweise einmal im Jahr ausgeschüttet wird, während ein Bonus auch zu anderen Zeitpunkten ausgezahlt werden kann. Zudem werden die Höhe und die Berechnungskriterien der Tantieme meistens im Voraus festgelegt, während der Bonus oft als Überraschung oder Dankeschön für eine besondere Leistung ausgezahlt wird.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn die Tantieme nicht ausgezahlt wird?

Wenn die Tantieme nicht ausgezahlt wird, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall das Recht, die Tantieme einzufordern. Hierfür kann er den Arbeitgeber zunächst schriftlich auffordern, die Tantieme innerhalb einer angemessenen Frist auszuzahlen.

Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, kann der Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt einschalten und eine Klage auf Zahlung der Tantieme einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass hierfür eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres gilt, in dem die Tantieme fällig wurde.

Wie hoch darf die Tantieme bei Geschäftsführern sein?

Die Höhe der Tantieme für Geschäftsführer ist nicht gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sowie der individuellen Leistung des Geschäftsführers. In der Regel wird die Tantieme für Geschäftsführer als prozentualer Anteil des Jahresüberschusses oder des Jahresumsatzes vereinbart und kann je nach Vertrag zwischen 10 und 50 Prozent liegen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Tantieme für Geschäftsführer nicht unverhältnismäßig hoch sein darf und in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung steht. Die Tantieme darf auch nicht diskriminierend wirken und muss allen Geschäftsführern gleichberechtigt zustehen.

Es empfiehlt sich daher, die Höhe der Tantieme für Geschäftsführer im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung klar zu definieren und dabei auch die Möglichkeit einer Obergrenze zu berücksichtigen. Auch sollte die Tantieme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um eine angemessene Vergütung zu gewährleisten.


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